Welche Regelungen gibt es für den Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen?
BeitragAnnahme von Geschenken
Den Mitarbeitenden ist es generell verboten, Zuwendungen anzunehmen, da sie in aller Regel zu einer Verpflichtung oder zu einer Abhängigkeit führen. Darunter sind Geschenke, Einladungen und sonstige Vergünstigungen von Geschäftspartnern oder Lieferanten zu verstehen, die gewährt werden, ohne dass Mitarbeitende dafür den Marktwert entrichten. Im Rahmen der verkehrsüblichen Pflege von Geschäftsbeziehungen akzeptieren wir Zuwendungen, wenn sie als sozial angemessen anzusehen und von geringem materiellen oder von symbolischem Wert sind. Dies gilt für alle hierarchischen Ebenen.
Hierbei halten wir uns daran, dass
- die Mitarbeitende nicht in eine Verpflichtung gebracht werden,
- die Annahme nicht verheimlicht werden muss und
- dem Unternehmen kein Schaden zugefügt wird.
In allen anderen Fällen ist die Entscheidung der Abteilungsleitung einzuholen.
Vergabe von Geschenken
Die Mitarbeitenden dürfen keine Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss geben oder in Aussicht stellen. Dies gilt nicht, wenn das Geschenk, die Einladung oder sonstige Zuwendung einen geringen materiellen Wert hat. Eine Geringwertigkeit ist gemäß § 48b Abs. 2 S. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) anzunehmen bei Belohnungen oder Geschenken zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses, soweit diese einen Gesamtwert von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten. Es dürfen keine unmoralischen oder ethisch verwerflichen Geschenke, Einladungen oder Zuwendungen gegeben werden. Es sind alle Geschenke, Einladungen und Zuwendungen zu unterlassen, die für unsere Organisation ein Reputationsrisiko beinhalten.
Der Kunde darf durch Geschenke, Einladungen oder Zuwendungen nicht zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung eines Vertrags veranlasst werden, der nicht seinem Bedarf entspricht.
Dieser Artikel wurde von Investa Holding erstellt und zuletzt am aktualisiert.