Was muss ich rechtlich beachten, wenn ich eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung einstellen möchte?

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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für individuelle Beratung an Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin oder an Ihre Steuerberatung.

Arbeitsverhältnisse und Selbstständigkeit

Je nach Höhe des regelmäßigen Gehalts / Lohns und der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, kann es sich um einen Minijob, Midijob (auch "Übergangsbereich" oder "Gleitzone") oder eine gewöhnliche Festanstellung handeln. Hiervon hängen unter anderem ab: Die Pflichten zur und die Höhe der Sozialversicherung, Unfallversicherung und Lohnsteuer sowie die entsprechenden Meldewege.
Aktuelle Informationen:
Alternativ können Sie eine selbstständige oder gewerblich tätige Person engagieren. Dann handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, und die angestellte Person ist selbst für die Beiträge zur Sozialversicherung usw. verantwortlich. Die Bezahlung läuft dann über Rechnungen, die Ihnen von der arbeitnehmenden Person ausgestellt werden. Achten Sie in einer solchen Konstellation darauf, dass es sich nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt (die in Wahrheit doch ein Angestelltenverhältnis darstellt).
Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf ein Angestelltenverhältnis.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag sollte so konkret und verbindlich wie möglich gestaltet sein und mindestens Angaben zu folgenden Aspekten enthalten:
  • Beginn und Dauer, ggf. Dauer der Probezeit, sowie Regelungen zur Kündigung
  • die genauen Aufgaben inkl. Regelungen zu Ausnahmen (z. B. kurzfristige Nachtbetreuung o.ä.)
  • die genauen Arbeitszeiten; das heißt wie viel, aber auch zu welchen Tagen und Zeiten
  • Art und Höhe der Vergütung und wie diese ausgezahlt wird, ggf. inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder auch Fahrtkosten. Halten Sie unbedingt den aktuell gültigen Mindestlohn ein.
  • Regelungen für Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft
  • Regelungen zu weiteren Tätigkeiten

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer benötigen Sie bei der erstmaligen Einstellung einer oder eines Angestellten. Diese erhalten Sie vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Finanzamt

Je nach Art der Beschäftigung wird Lohnsteuer fällig. Setzen Sie sich hierfür am besten mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern finden Sie heraus, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.

Versicherungen

Sozialversicherung

In der Regel müssen Sie die Beschäftigung bei der gesetzlichen Krankenkasse der oder des Angestellten anmelden. An diese müssen Sie auch die regelmäßigen Beitragsnachweise senden und Beiträge zahlen. Sämtliche Meldungen werden elektronisch über das Programm sv.net abgewickelt.
Von der Krankenkasse erhalten Sie auf Nachfrage nähere Informationen zu den anfallenden Beiträgen.

Unfallversicherung

Zuständig für Beschäftigungen im privaten Haushalt sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie den zuständigen Träger inkl. Kontaktdaten sowie eine telefonische Beratung.

Besonderheiten des Minijobs

Einen Minijob melden Sie abweichend von den vorigen Absätzen bei der Minijob-Zentrale an (s. Link oben). Hierüber werden die Sozial- und Unfallversicherung sowie weitere Abgaben abgewickelt (sog. Haushaltscheckverfahren). Meldungen bei weiteren Stellen sind nicht nötig.

Haftpflichtversicherung

Es ist empfehlenswert, sich gegen Sach- oder Personenschäden in Ihrem Haushalt zu versichern, die durch Ihre Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung entstehen. Ihre private Haftpflichtversicherung deckt diese meist nicht ab, da es sich um Schäden in Ihrem eigenen Haushalt handelt. Auch die Versicherung der Haushaltshilfe haftet gewöhnlich nicht, wenn der Schaden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entsteht.
Dieser Artikel wurde von Investa Holding erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Investa Holding

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