Wie läuft das BEM ab?
BeitragDas betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verläuft in der Regel nach einem bestimmten Muster. Die wichtigsten Schritte finden Sie nachfolgend zusammengefasst:
1. Erfassen der Ausgangssituation
Das erste Gespräch findet in der Regel nur zwischen Ihnen und dem oder der BEM-Begleitenden des Unternehmens statt. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch nehmen hier bereits andere Personen wie die Mitarbeiter:innenvertretung teil. Im Gespräch wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt und protokolliert. Das Protokoll erhalten nur Sie und der oder die BEM-Begleitende.
In einem vertrauensvollen Gespräch werden mit Ihnen die Ursachen für die Fehlzeiten und die Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls einen Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen (Situationsanalyse).
2. Festlegen weiterer Teilnehmer:innen
Das Ergebnis des ersten Gesprächs kann die Einberufung einer zweiten Gesprächsrunde mit weiteren Personen sein. Hier kommen z. B. folgende Personen in Betracht:
- Mitarbeiter:innenvertretung
- Betriebsarzt oder -ärztin
- die unmittelbare Führungskraft
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Personalabteilung
- Schwerbehindertenvertretung
- Angehörige bzw. nahestehende Personen
Es können auch externe Stellen, z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Integrationsämter, Arbeitsagenturen oder auch andere weitere Personen einbezogen werden. Dies geschieht natürlich nur mit Ihrer Zustimmung.
3. Entwicklung von Lösungsansätzen und Perspektiven
Gemeinsam werden – gegebenenfalls auch in weiteren Gesprächen – mögliche Lösungsansätze und Perspektiven entwickelt, wie beispielsweise:
- Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation
- Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes (zusätzliche Hilfsmittel)
- Verringerung der Arbeitsbelastungen (organisatorische Veränderungen, Teilzeit, technische Verbesserungen)
- Arbeitsversuch
- Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
- Schulung und Qualifikationsmaßnahmen
Soweit Maßnahmen den Zielen des BEM dienen, werden sie mit Ihnen konkret vereinbart und anschließend fair und konstruktiv umgesetzt. Auch die Wirkung der Maßnahmen wird überprüft, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.
4. Ende des BEM
Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele und Aufgaben erreicht wurden beziehungsweise einvernehmlich festgestellt wird, dass sich diese nicht erreichen lassen. Das Scheitern schließt ein erneutes BEM nicht aus, sofern die Voraussetzungen hierfür erneut erfüllt sind. Das BEM kann aufgrund der Freiwilligkeit jederzeit abgebrochen werden.
Dieser Artikel wurde von Investa Holding erstellt und zuletzt am aktualisiert.